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/ Allgemeine Geschäftsbeziehungen

AGB ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Stand: 06/2016)

 

1. Allgemeines

Aufträge werden von der gegenpol consulting gmbh (gegenpol) ausschließlich zu diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) angenommen und durchgeführt. Entgegenstehende AGB eines Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern und solange sie nicht schriftlich von uns anerkannt wurden.

 

2. Leistungen von gegenpol

Sofern nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, gilt:

a)          Unsere Leistungen bestehen ausschließlich in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung. Ein konkreter Erfolg wird nicht geschuldet und auch nicht garantiert.

b)         Jeder Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über von uns empfohlene oder mit uns abgestimmte Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn wir die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch einen Auftraggeber begleiten.

c)          Der konkrete Inhalt und Umfang der von uns zu erbringenden Tätigkeiten richtet sich nach einem schriftlich oder mündlich erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten gegenüber einem Ausgangsauftrag, werden wir einen Auftraggeber hierauf aufmerksam machen. In einem solchen Fall erfolgt eine Auftragserweiterung auch dadurch, dass ein Auftraggeber entsprechende Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten anfordert oder entgegennimmt.

d)         Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen. Dies gilt nicht für außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen, wenn und soweit sie als Nebenleistung zum Berufs- und Tätigkeitsfeld der gegenpol anzusehen sind.

e)          Die Weitergabe oder Veröffentlichung schriftlicher oder elektronischer Ausarbeitungen oder Präsentation von gegenpol an/gegenüber Dritten bedarf unserer vorherigen Zustimmung und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Kunden. Der Dritte wird hierdurch nicht in den Schutzbereich des Auftrages zwischen dem Auftraggeber und gegenpol einbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung unserer Tätigkeit leistet.

 

3. Vergütung und Zahlungsmodalitäten

a)          Die Leistungen von gegenpol werden sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist nach den im jeweiligen Erbringungszeitpunkt bei uns geltenden Tagessätzen, zzgl. Auslagen, Nebenkosten, Tagesspesen etc. berechnet und vergütet.

b)         Zeit- und Vergütungsprognosen von uns in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren abhängen kann, die von gegenpol nicht beeinflusst werden können. Dies gilt nicht, soweit Pauschalpreise vereinbart wurden bzw. ein Vergütungsrahmen.

c)          Bei der mit uns vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.

d)         Unsere Rechnungen werden ohne Abzüge mit Zugang beim Kunden fällig. Alleiniger Bezahlungsweg für unsere Rechnungen ist die Banküberweisung an unser Geschäftskonto.

e)          Ist der Auftraggeber Verbraucher, kommt er durch Mahnung unsererseits, spätestens jedoch 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. In diesem Fall sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu leisten.

f)          Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, kommt er durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Ab Verzugseintritt sind In diesem Fall sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu leisten.

g)          Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oderunbestritten sind.

 

4. Haftung

a)          Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg unsererseits empfohlener Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn wir die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleiten.

b)         gegenpol haftet sofern es sich beim Auftraggeber nicht um einen Verbraucher handelt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt und sofern rechtlich zulässig auf das 1,5fache des Gesamthonorars für den entsprechenden Auftrag. Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen, unterliegen keiner Haftungseinschränkung.

 

5. Schlussbestimmungen

a)          Sollte eine Regelung eines Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.

b)         Erfüllungsort für alle Leistungen ist Stuttgart. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag (auch solche im Urkunds- und Wechselprozess und im Mahnverfahren) ist Stuttgart, soweit der Kunde Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ist der Kunde kein Kaufmann, wird als Gerichtsstand ebenfalls Stuttgart vereinbart, falls der Kunde zur Zeit der Klageerhebung keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt und oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat oder dorthin verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.